Aberkennung Körurteil nach positiver Medikation

Prämierter Hengst der Westfälischen Hauptkörung für Reitpferdehengste 2018 betroffen

Münster, 2.1.2019. Das Westfälische Pferdestammbuch führt im Rahmen seiner Reitpferde-Hauptkörung Medikationskontrollen gemäß des allgemein anerkannten ADMR-Standards (FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln, vgl. LPO) durch. Unter den Untersuchungsergebnissen, die vom Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln durchgeführt wurden, wurde die Katalognummer 50 des Körkatalogs, Hengst v. Vitalis – Krack C (Aussteller: Reesink Pferde GmbH) positiv auf den Wirkstoff Acepromazin getestet. Der Verstoß gegen die Körordnung mittels Verabreichung des vorstehenden Inhaltsstoffs hat zur Folge, dass von der Zuchtleitung das Körurteil und auch die Prämierung aberkannt werden.

Die Qualitätsstandards der Körung z.B. hinsichtlich Abstammung, Gesundheit, Leistung und Chancengleichheit werden an verschiedenen Stellen im Körungsverlauf neutral abgeprüft. Diese Kriterien gelten als einheitlich unter den deutschen Pferdezuchtverbänden. Insofern wird im vorliegenden Fall identisch konsequent vorgegangen, wie beispielsweise bei Vorlage von nicht zulassungsfähigen Gesundheits- und Leistungsbeeinträchtigungen im Rahmen der klinischen / röntgenologischen Körungsuntersuchung.

Der Hengstaussteller hat gegenüber dem Westfälischen Pferdestammbuch schriftlich erklärt, dass er auf die Öffnung der B-Probe verzichte, da sich die positive Medikation mit einem Tierklinik-Aufenthalt unmittelbar vor Körungsbeginn in Verbindung bringen ließe. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der dort erfolgten Behandlung, wurde die Medikation im Körbüro nicht angegeben, so dass auch keine Vorabentscheidung durch die Verbandstierärzte hätte erfolgen können.

Die Körkommission hat entschieden, dass der Hengst aufgrund seines grundsätzlichen Potentials einer erneuten Beurteilung unterzogen werden kann. Bis Ende Februar 2019 kann am Standort Münster-Handorf der gesamte Körungsablauf inkl. erneuter Medikationskontrolle bei kompletter Kostenübernahme des Ausstellers durchlaufen werden.

Unabhängig davon werden in diesem Medikationsfall seitens des Westfälischen Pferdestammbuchs weitere Schritte geprüft, da die Hengstaussteller über die Körordnung / Ausschreibung der Westfälischen Hauptkörung der ADMR-Richtlinie gemäß LPO zugestimmt haben.