Hengstleistungsprüfung

Informationsgrundlage für die Zucht


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das westfälische Reitpferd wird weit über die Grenzen der Region geschätzt. Um die Qualität und Leistungsbereitschaft des Westfälischen Reitpferds sicherzustellen, ist eine strenge Selektion der Hengste nach vorgegebenen Richtlinien nötig – dazu dient die Hengstleistungsprüfung (HLP). Sie stellt sowohl für Züchtern als auch für Verbandsgremien wichtige Informationen zu Leistungsniveau und -bereitschaft der Hengste dar und gibt Hinweise auf deren Vererbungspotential. Die erfolgreiche Absolvierung der Leistungsprüfung ist Grundlage für die dauerhafte Eintragung in das Hengstbuch I eines Zuchtverbandes, so dass die Nachkommen die vollwertige Registrierung erhalten können.

Voraussetzungen für die (vorläufige) Hengstbuch I-Eintragung

 Jedes Jahr erwarten die Züchter mit Spannung die Ergebnisse der Körungen und die neue „Väter-Generation“. Die Qualität der zukünftigen Vatertiere soll vor einem Deckeinsatz auch unter dem Sattel realistisch eingeschätzt werden können. Das gelingt am besten im Rahmen von Hengstleistungsprüfungen, in denen sich die Hengste im direkten Vergleich zeigen.
Es werden verschiedene Wege für das Ablegen einer Hengstleistungsprüfung angeboten, zwischen denen der Hengsthalter sich entscheiden kann.

Drei Hauptwege stehen dabei im Mittelpunkt: 

 

  • Sportorientierte Kurztests für Hengste
    Hauptweg und Kernstück ist der sportlich orientierte Weg über eine Kurz-Veranlagungsprüfung und zwei Sportprüfungen.
    Die Kurzprüfung findet über drei Tage statt und stellt eine Überprüfung der Veranlagung dar, bevor die Hengste in den ersten Deckeinsatz gelangen. Zugelassen sind in dieser Prüfungsform dreijährige gekörte und ungekörte Hengste. Nach erfolgreicher Absolvierung der Kurz-VA erfolgt eine vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I.
    Um eine endgültige Eintragung zu erreichen, schließen sich der Stationsprüfung zwei Teilnahmen an sogenannten Sportprüfungen an. Hier stellen sich die Hengste eines Jahrgangs dem direkten Vergleich in ihrer jeweiligen Spezialdisziplin. Dressur- und springbetonte Hengste müssen für eine endgültige Hengstbuch I-Eintragung je einmal als vierjähriger (Teil I) und einmal als fünfjähriger Hengst (Teil II) an der Sportprüfung teilnehmen.
    In der Sportprüfung für vierjährige gekörte Hengste werden altersgemäße Anforderungen gemäß Aufbauprüfungen der Klasse A, bei der Sportprüfung für fünfjährige gekörte Hengste werden die Hengste in den jeweiligen Disziplinen nach den Anforderungen für Aufbauprüfungen der Klasse L geprüft. Jeweils am Anfang eines Jahres werden diese zweitägigen Prüfungen an zentralen Standorten angeboten. Die Bewertung wird vorgenommen durch eine Kommission aus Richtern, Fremdreitern und Fachleuten aus dem Sport, wobei die Vorstellung der Hengste sowohl durch den eigenen als auch durch einen Fremdreiter erfolgt.
    Alternativ zu den Sportprüfungen kann auch der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünf-/sechsjährigen Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes mit der Kurz-VA kombiniert werden.

Eine grafische Darstellung der möglichen Wege zur vorläufigen bzw. endgültigen Eintragung in das Hengstbuch I finden Sie in den Downloads.

  • Klassische Stationsprüfung
    Die „klassische“ Stationsprüfung wird als 50-tägige Hengstleistungsprüfung durchgeführt. Zugelassen sind in dieser Prüfungsform drei- bis siebenjährige Hengste, die in dressur- und springbetonten Prüfungsdurchgängen getrennt und nach disziplinspezifischen Merkmalen beurteilt werden. Die Anforderungen entsprechen dem jeweiligen Alter der Hengste, so werden z.B. vierjährige auf A- und fünfjährige Hengste auf L-Niveau geprüft. Das bedeutet zwar nicht, dass z.B. ein dressurbetonter Hengst vollständig ohne Springen eine Prüfung absolvieren kann, da auch das Verhalten am Sprung vielfältige Informationen liefern kann. Der Schwerpunkt liegt aber deutlich auf der jeweiligen Kerndisziplin des Hengstes.
  • HLP über den Turniersport
    Eine Alternative zu den zuvor aufgezeigten Wegen ist die Leistungsprüfung aufgrund von Turniersporterfolgen. Dieser Weg eignet sich für Hengste, die sich bereits im Sport bewiesen haben.
    Folgende Erfolge ermöglichen eine Eintragung in das Hengstbuch I:
    • die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige
      Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder
    • die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder
    • die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC**
      (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder
    • die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC***
      (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) oder
    • eine Teilnahme im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder
    • eine Teilnahme im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Rangierung in der ersten Hälfte des Finales bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde

Ausführliche Informationen und das Anmeldeportal für die verschiedenen Prüfungen finden Sie unter www.hengstleistungspruefung.de.